Ausland:
Bearbeitung gleich wie bei Inlandsinkasso. Kooperation mit Anwälten auf der ganzen Welt. Korrespondenz mit allen Versicherungen. Die Bearbeitungsgebühren nach Einzelleistungen sind dem Rechtsanwaltstarif angeglichen. Diese Gebühren werden im Falle der Uneinbringlichkeit unserem Klienten gegenüber Verrechnet. Erfolgshonorar: ( nur im Ausland )bis € 20.000,00 5 %
bis € 50.000,00 4,5%
bis € 100.000,00 4 %
über € 100.000,00 3,5 %
Das Erfolgshonorar beinhaltet alle Außergerichtlichen Tätigkeiten der Lechner Inkassoinstitut GmbH. Die Verrechnung erfolgt nur bei erfolgreicher Einbringung der Forderung, unabhängig davon bei wem der Schuldner bezahlt. (Teilerfolge gelten als Erfolg).
Barauslagen:
Unsere Barauslagen wie z.B. jene für Meldeanfragen, Kammeranfragen usw. , aber auch die Kosten der ausländischen Rechtsanwälte und deren Barauslagen beim jeweils zuständigen Gericht, werden laufend in Rechnung gestellt.
Örtlicher Geltungsbereich:
Weltweiter Einzug von Inkassofällen in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten in den jeweiligen Ländern.
Geschäftsbedinungen:
Es gelten grundsätzlich unsere allgemeinen Geschäftsbedinungen .
Zahlungskonditionen:
Alle oben angeführten Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Auslandsfällen kommt es immer wieder zu Wechselkursdifferenzen und Bankspesen; diese gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird nicht für Wechselkursverluste gehaftet.