Inland
1. Unseren Kunden werden folgende Serviceleistungen geboten.Geschäftsbedingungen, Bestellscheine, Lieferscheine sowie Rechnungen werden auf Wunsch durch unsere Anwälte (bzw. durch unseren Anwalt) (gerne) kostenlos überprüft.
2. Übergabe der offenen Forderungen:
Nach der ersten oder zweiten Mahnung.
a) Übergabe an Lechner Inkassoinstitut GmbH: EDV Ausdruck EDV Datenträger Rechnungskopien Email Fax Auftragslisten werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
b) Bearbeitung: Überprüfung, ob Schuldnerdaten in der Datenbank bereits vorliegen. Überprüfung der Daten (Vor- und Zuname, Firmenwortlaut etc. Ergänzung der fehlenden Daten durch unser EDV Programm. Aufträge werden am selben Tag verschickt , per Brief und auch per Mail. Auftragsbestätigung per Brief oder Mail. Fristvormerkung acht Tage. Information vor Rechtsanwalt Übergabe. Vormerkung eines Interventionstermines. Schadensmeldung an die Rechtschutzversicherung.
3. Klienteninformation:
Ratenvereinbarung, Mitteilung über Anwaltsübergabe, auf Wunsch nach jedem Aktschritt beim Anwalt. Sofortige Information bei außerordentlichen Maßnahmen. Sie können alle Fälle über unser Inkassosystem mit verfolgen.
4. Ratenvereinbarung :
Ratenvereinbarung mit dem Schuldner ,gemeinsames erstellen eines Ratenplanes. Terminüberwachung automatisch.
5. Überweisung:
Ganz nach Wunsch des Kunden. Automatisch wird die Kundennummer auf der Überweisung an Sie angeführt.
6. Zahlungsmeldungen:
Bei Direktzahlungen des Schuldners an unseren Kunden, Auftraggeber/ Klienten, sofortige Mitteilung an uns. Bei Unterlassung der Meldung von Zahlungen können Mehrkosten entstehen.
7. Intervention bei Schuldner:
Alle notwendigen Interventionen erfolgen mittels EDV- Überwachung. Telefoninkasso auch Mahnmöglichkeit per Mail und SMS.
8. Rechtsschutzversicherungen:
Die Schadensmeldung sowie Korrespondenz wird von uns durchgeführt.
9.Rechtsanwälte:
Kontrolle und Überwachung der gem .Geschäftsbedinungen beauftragten Rechtsanwälte. Anwalt verrechnet lediglich im Nichteinbringungsfall gem. Geschäftsbedinungen die Barauslagen.
10. 30- Jahres Verfahren:
Nach ergangenem Urteil werden die Akten bis zur endgültigen Verjährung von uns weiter bearbeitet. Es wird jede Möglichkeit zur Einbringlichmachung genutzt.