Inland

1. Unseren Kunden werden folgende Serviceleistungen geboten.

Geschäftsbedingungen, Bestellscheine, Lieferscheine sowie Rechnungen werden auf Wunsch durch unsere Anwälte (bzw. durch unseren Anwalt) (gerne) kostenlos überprüft.

2. Übergabe der offenen Forderungen:

Nach der ersten oder zweiten Mahnung.
a) Übergabe an Lechner Inkassoinstitut GmbH: EDV Ausdruck EDV Datenträger Rechnungskopien Email Fax Auftragslisten werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
b) Bearbeitung: Überprüfung, ob Schuldnerdaten in der Datenbank bereits vorliegen. Überprüfung der Daten (Vor- und Zuname, Firmenwortlaut etc. Ergänzung der fehlenden Daten durch unser EDV Programm. Aufträge werden am selben Tag verschickt , per Brief und auch per Mail. Auftragsbestätigung per Brief oder Mail. Fristvormerkung acht Tage. Information vor Rechtsanwalt Übergabe. Vormerkung eines Interventionstermines. Schadensmeldung an die Rechtschutzversicherung.

3. Klienteninformation:

Ratenvereinbarung, Mitteilung über Anwaltsübergabe, auf Wunsch nach jedem Aktschritt beim Anwalt. Sofortige Information bei außerordentlichen Maßnahmen. Sie können alle Fälle über unser Inkassosystem mit verfolgen.

4. Ratenvereinbarung :

Ratenvereinbarung mit dem Schuldner ,gemeinsames erstellen eines Ratenplanes. Terminüberwachung automatisch.

5. Überweisung:

Ganz nach Wunsch des Kunden. Automatisch wird die Kundennummer auf der Überweisung an Sie angeführt.

6. Zahlungsmeldungen:

Bei Direktzahlungen des Schuldners an unseren Kunden, Auftraggeber/ Klienten, sofortige Mitteilung an uns. Bei Unterlassung der Meldung von Zahlungen können Mehrkosten entstehen.

7. Intervention bei Schuldner:

Alle notwendigen Interventionen erfolgen mittels EDV- Überwachung. Telefoninkasso auch Mahnmöglichkeit per Mail und SMS.

8. Rechtsschutzversicherungen:

Die Schadensmeldung sowie Korrespondenz wird von uns durchgeführt.

9.Rechtsanwälte:

Kontrolle und Überwachung der gem .Geschäftsbedinungen beauftragten Rechtsanwälte. Anwalt verrechnet lediglich im Nichteinbringungsfall gem. Geschäftsbedinungen die Barauslagen.

10. 30- Jahres Verfahren:

Nach ergangenem Urteil werden die Akten bis zur endgültigen Verjährung von uns weiter bearbeitet. Es wird jede Möglichkeit zur Einbringlichmachung genutzt.