Allgemeine Geschäftsbedingungen



A)Leistungsumfang
1.Generalvereinbarungen

Die Firma Lechner Inkassoinstitut GmbH, arbeitet nach den Richtlinien der Bundesinnung für Inkassoinstitute, veröffentlicht im Handbuch der Bundesinnung der Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Inkassoinstitute und der angeschlossenen Gewerbe und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (VO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
BGBI. Nr. 141/1996 idg FG.I . V.m.BGBI. II Nr. 490/2001 Art. 16 idg Fg.) sowie den folgenden Sondervereinbarungen.Diese Geschäftsbedienungen regeln die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern (Unternehmer Klienten, Kunden) und nicht mit den Schuldnern (Konsumenten).

2.Arbeitsablauf:
a) Prüfung der Aufträge

auf Vorhandensein und Vollständigkeit der erforderlichen Daten, Prüfung auf Seriosität der Aufträge ( soweit offenkundig erkennbar, der für die Bearbeitung und Abrechnung notwendigen Daten in der EDV.

b)Interne Bearbeitung:

Selbständiger Einzug der Forderungen auf ein Fremdgeldkonto der Firma Lechner Inkassoinstitut GmbH. Gegebenenfalls ratenweiser Einzug und Überwachung der Zahlungstermine und Teilzahlungsvereinbarung durch elektronisch gesteuerte Terminvormerkung .Abrechnung des jeweiligen Guthabens vom Fremdgeldkonto an den Auftraggeber zumindest alle 4 Wochen.
Jederzeit Informationen an den Auftraggeber im gewünschten Umfang .Überprüfung bei der Auftragserteilung unbekannter Anschrift ( in- und ausländischer Schuldner) mit herkömmlichen Mitteln ( Detekteien nur nach Zustimmung) auf Kosten des Auftraggebers. Ermittlung der Realisierungsmöglichkeiten wie Anschrift des Arbeitgebers, Arbeitsplatzes, Immobilien, sonstige Vermögenswerte und pfändbare bewegliche und unbewegliche Sachen. ( soweit von Lechner Inkassoinstitut GmbH eruiert werden kann) Bei Bedarf selbständige Einholung von Nachforschungsauskünften, Handelsregisterauszug, Meldeauskünften etc. auf Kosten des Auftraggebers.

c)Bearbeitung durch Rechtsanwalt:
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist fester Bestandteil des Inkassoauftrages. Der Auftraggeber erklärt sich im Fall der Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes damit einverstanden dass die Firma Lechner Inkassoinstitut GmbH ohne gesonderte Einverständniserklärung durch den Klienten einen von ihr gewählten Anwalt im Namen des Auftraggebers mit der gerichtlichen Bearbeitung betraut. Vollmachtserteilung erfolgt durch den Auftraggeber direkt an den Anwalt. Übergabe sämtlicher sämtlicher notwendigen Unterlagen und Daten zur gerichtlichen Betreibung, zudem verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zusammenarbeit mit dem beauftragten Anwalt und zur Teilnahme an anfälligen Gerichtsverhandlungen. Laufende Überwachung der Betreibungsschritte beim beauftragten Anwalt. Die beauftragten Rechtsanwälte rechnen die Inkassofälle ausschließlich über Lechner Inkassoinstitut GmbH ab.

B)Auftragserteilung- Schuldnerdaten:
Die übergebenen Forderungen an die Lechner Inkassoinstitut GmbH müssen zu Recht bestehen; auf strittige Forderungen ist unbedingt hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber diese Information, so haftet er für alle daraus entstandenen Kosten. Inkassoaufträge sind ausschließlich schriftlich ( Brief ,Mail, Fax etc.) zu erteilen. Zur Bearbeitung sind die Auftragsformulare der Lechner Inkassoinstitut GmbH vollständig und richtig auszufüllen, oder eigene Unterlagen zu übergeben, die dem Inhalt der Auftragslisten entsprechen.
Die Auftragslisten werden von der Lechner Inkassoinstitut GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat nach Möglichkeit vorhandene Unterlagen wie Aufträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und Mahnungen ( nur Kopien- keine Originale) den Auftragslisten beizulegen. Der Auftraggeber erteilt der Firma Lechner Inkassoinstitut GmbH Geldvollmacht, damit sich die Lechner Inkassoinstitut GmbH dem Schuldner gegenüber auszuweisen vermag.
Lechner Inkassoinstitut GmbH behält sich die Ablehnung von Aufträgen vor. Lechner Inkassoinstitut GmbH ist berechtigt, die Eintreibungsmaßnahmen allenfalls einzustellen, wenn ein weiteres Vorgehen nicht erfolgsversprechend erscheint. Eine Haftung von Lechner Inkassoinstitut GmbH für die erfolgreiche Einbringung von Forderungen und auch eine Haftung wegen Verjährung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Generell ist die Haftung von Lechner Inkassoinstitut GmbH auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt.

C)Zahlungsmeldung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet ab Auftragserteilung, direkte Zahlungen und sonstige Veränderungen der Schuld oder Änderungen der Eintreibungsmodalität, ohne besondere Aufforderung am gleichen Tag an Lechner Inkassoinstitut GmbH fernmündlich mit zuteilen und sodann schriftlich zu bestätigen. Zahlungen des Schuldners an Lechner Inkassoinstitut GmbH haben für den Schuldner schuldbefreiende Wirkung.

D)Einzugskosten
Die Kosten der notwendigen und zweckentsprechenden außergerichtlichen Einzugsmaßnahmen, im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung, können vom Auftraggeber gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.
Diese tatsächlich entstandenen Kosten (Inkassogebühren, Barauslagen etc. lt. BGBL Nr.141/1996 idgF) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers gegen den Schuldner geltend gemacht .Der Auftraggeber soll nach Möglichkeit den zum Einzug übergebenen Betrag abzugsfrei erhalten.
Der Auftraggeber verzichtet zugunsten der Lechner Inkassoinstitut GmbH auf die dem Schuldner in Anrechnung zu bringenden und gegebenenfalls auch tatsächlich eingetrieben Verzugszinsen.
Bei Lechner Inkassoinstitut GmbH, beim Anwalt oder beim Auftraggeber eingehende Zahlungen werden der Reihenfolge nach auf die Kosten, die Zinsen und das Kapital angerechnet. Auch in besonders schwierigen, hartnäckigen und zeitraubenden Fällen berechnet Lechner Inkassoinstitut GmbH keine gesonderten Gebühren.
Für den Fall der gerichtlichen Betreibung durch den Anwalt ( lt.A) Pkt.2c) trägt bei uneinbringlichen und unbestrittenen zu Recht bestehenden inländischen Forderungen das Honorar des Rechtsanwaltes die Lechner Inkassoinstitut GmbH mit Ausnahme der vom Anwalt verzeichneten Barauslagen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
Bei bestrittenen Fällen bei denen es zum Prozess kommt) und bei Vergleichen trägt der Auftraggeber das volle Prozess- und Kostenrisiko. Die Gerichtsgebühren sind im Vorhinein zu entrichten. Für den Fall, dass die Forderung im Ausland einbringlich zu machen ist, werden in Bezug auf Kosten jeweils Sondervereinbarungen getroffen. Bei eingehender Ratenzahlung werden die Einzugskosten anteilig einbehalten.

E)Zahlungsvereinbarung, Ratenvereinbarung mit Schuldnern:
Bei Zahlungsvereinbarungen, Zahlungsaufschüben oder Ratenzahlung trifft Lechner Inkassoinstitut GmbH im Namen der Auftraggeber mit dem Schuldner die notwendigen Vereinbarungen. Zahlungsvereinbarungen und Ratenzahlungen können ohne Rücksprache mit den Klienten vereinbart werden. Bei eingehender Ratenzahlung werden die Einzugskosten anteilig einbehalten. Ein teilweiser oder gänzlicher Forderungsverzicht erfolgt nur mit Einverständnis des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich ohne Rücksprache mit Lechner Inkassoinstitut GmbH keine Zahlungen oder Ratenvereinbarungen mit den Schuldner zu treffen.

F)Kündigung:
Ein Inkassoauftrag läuft vom Tag der Übergabe bis zum vollen Inkasso der Forderung samt allen Kosten und Gebühren, oder bis zum Tag der Kündigung, der Stornierung des Rückrufes oder der Beendigung durch Lechner Inkassoinstitut GmbH wegen offensichtlicher Uneinbringlichkeit. Die Abwicklung der gerichtlichen Betreibung durch den Rechtsanwalt ist mit eingeschlossen.
Bei Kündigung, Stornierung oder Widerruf durch den Auftraggeber stehen Lechner Inkassoinstitut GmbH und den bevollmächtigten Rechtsanwalt ein Anspruch auf volles Honorar in Höhe des branchen-oder ortsüblichen Berechnungssatzes gemäß den jeweiligen Tarifen zu. Lechner Inkassoinstitut GmbH berechnet Stornogebühren erst ab dem zweiten außergerichtlichen Einschreiten (ca.10 Tage nach Übergabe). Diese sind nach dem Bearbeitungsaufwand gestaffelt. Ebenfalls ist der Auftraggeber zur Bezahlung der dem Schuldner verrechneten Gebühren und Barauslagen verpflichtet, wenn er unter Umgehung der Lechner Inkassoinstitut GmbH direkt mit dem Schuldner Vereinbarungen trifft, die Kosten und die Honorare der Lechner Inkassoinstitut GmbH nicht mit einschließen. Die vorerwähnten Ansprüche sind Honoraransprüche und daher kein Schadenersatzanspruch. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber durch eigene Disposition der Lechner Inkassoinstitut GmbH die Möglichkeit nimmt, die Forderungen gemäß A) Pkt. 2. Dieser Geschäftsbedienungen selbst oder in Zusammenarbeit mit dem gemäß A) Pkt.2. und D) bevollmächtigten Rechtsanwalt ( z.B. Nichtübergabe der erforderlichen Vollmacht, der Unterlagen und Beweismittel etc.) weiter zu bearbeiten oder zu betreiben.

G)Datenschutz:
Die der Lechner Inkassoinstitut GmbH zur Verfügung gestellten Daten werden EDV- mäßig gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist damit einverstanden dass Daten an dritte zum Zweck der Auftragserteilung, insbesondere an den beauftragten Rechtsanwalt im In- und Ausland, übermittelt werden. Personenbezogene Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes gegen Missbrauch geschützt.

H)Eintreibung im Ausland:
Ausländische Schuldner werden nach Möglichkeit in der Landessprache angemahnt. Ausländische Rechtsanwälte und Partnerfirmen begehren Kostenbevorschussung und verrechnen landesübliche Honorare. Diese werden direkt an den Auftraggeber fakturiert. Zinsen und Kosten können im Ausland in den seltensten Fällen durchgesetzt werden. Meist tragen die Streitparteien auch noch die Kosten der eigenen Rechtsanwälte; auch im Falle eines positiven Urteils. Lechner Inkassoinstitut GmbH trägt keinerlei Kosten. Bankspesen und Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Lechner Inkassoinstitut haftet nicht für Wechselverluste.

I)30 Jahres Verfahren:
Lechner Inkassoinstitut GmbH übernimmt „ ausgeklagte“ Inlandsforderungen gegen Privatpersonen oder Personengesellschaften, die in ihrer Buchhaltung bereits abgeschrieben bzw. ausgebucht wurden, zur Bearbeitung bzw. Überwachung im Rahmen der 30- jährigen Verjährungsfrist.
Dazu benötigen wir die original Urteile ( Titel).
Lechner Inkassoinstitut GmbH übernimmt das gesamte Kostenrisiko ( Rechtsanwalt- und Gerichtskosten). Von den ab unserer Beauftragung realisierten Beträgen gilt 50% Erfolgsprovision als vereinbart.

J)Insolvenzvertretung:
Anmeldungen von Forderungen im Ausgleich- bzw. Konkursverfahren über Partneranwälte von Lechner Inkassoinstitut GmbH. Auf Anfrage gemäß gesonderten Geschäftsbedinungen.

K)Aktenablage:
Die Lechner Inkassoinstitut GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Akten und Aktenteile, sowie zur Verfügung gestellte Unterlagen, sechs Monate nach Abschluss oder Stornierung eines Aktes zu vernichten, wenn diese bis dahin vom Auftraggeber nicht zurück gefordert werden.

L)Vertretungsbefugnis:
Änderungen und Zusätze in diesen Geschäftsbedienungen bedürfen der Schriftform. Für die Lechner Inkassoinstitut GmbH sind lediglich deren Geschäftsführer und Prokuristen zeichnungsberechtigt. Die Zeichnungsberechtigung der Lechner Inkassoinstitut GmbH sind dem jeweils aktuellen Firmenbucheintrag zu entnehmen.

M)Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Bei Konsumenten nach KSchG. Ansonsten ist der Erfüllungsort sowohl für die Erbringung der Leistung als auch die Zahlung Lamprechtshausen. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die örtliche und internationale Zuständigkeit des Bezirksgerichtes SALZBURG als ausschließliche Gerichtszuständigkeit vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

Lechner Inkassoinstitut GmbH LAMPRECHTSHAUSEN 2014.01.31